

Treppenlift - Finanzierung & Zuschüsse
Welche Förderungen gibt es für einen Treppenlift?
Ein Treppenlift bedeutet für viele Menschen mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag – aber er ist auch eine finanzielle Investition. Die gute Nachricht: In vielen Fällen gibt es Zuschüsse und Fördergelder, die einen Großteil der Kosten abdecken können.
Ob über die Pflegekasse, staatliche Förderprogramme oder steuerliche Vorteile – es lohnt sich, genau hinzusehen. Wer gut informiert ist, kann mehrere Tausend Euro sparen und den Eigenanteil deutlich senken.
Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Zuschussmöglichkeiten für Treppenlifte:
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Pflegekassenzuschuss: Bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad
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KfW-Förderung: Zuschüsse für barrierefreies Umbauen (z. B. Programm 455-B)
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Regionale Programme: Unterstützung durch Städte, Gemeinden und Bundesländer
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Steuerliche Absetzbarkeit: Treppenlift-Kosten als außergewöhnliche Belastung
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Kombinierbarkeit: Mehrere Zuschüsse sind in vielen Fällen möglich
Pflegekassenzuschuss für Treppenlifte (nach § 40 SGB XI)
Die Pflegekasse ist für viele Menschen die erste Anlaufstelle, wenn es um finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift geht. Wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Pflegegrad haben, kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person gewähren.

Gut zu wissen:
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Leben mehrere pflegebedürftige Personen im gleichen Haushalt, erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro gesamt (4.180 € pro Person)
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Auch bei Mietwohnungen ist der Zuschuss möglich – die Zustimmung des Vermieters kann erforderlich sein
Voraussetzungen:
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Es besteht ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
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Der Treppenlift wird benötigt, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten
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Der Antrag auf Zuschuss wird vor dem Einbau oder Kauf des Treppenlifts gestellt
Antragstellung – Schritt für Schritt:
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Pflegegrad prüfen oder beantragen
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Kostenloses Treppenlift-Angebot einholen
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Antrag bei der Pflegekasse einreichen (inkl. Kostenvoranschlag)
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Bewilligung abwarten
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Nach Bewilligung: Treppenlift beauftragen und einbauen lassen
KfW-Förderung: Barrierereduzierung durch altersgerechten Umbau
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt mit dem Programm 455-B "Altersgerecht Umbauen" bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit – dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts.
Zuschusshöhe
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Bis zu 6.250 Euro Zuschuss möglich (je nach Höhe der Investition)
Voraussetzungen:
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Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme online gestellt werden
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Förderfähig sind sowohl Eigentümer als auch Mieter mit Zustimmung des Vermieters
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Der Einbau des Lifts muss von einem Fachunternehmen erfolgen
Wichtig zu wissen:
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Das Programm ist teilweise saisonal begrenzt oder ausgeschöpft – daher frühzeitig informieren
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Antragstellung erfolgt über das offizielle KfW-Zuschussportal
Regionale Zuschüsse und Förderprogramme
Neben den bundesweiten Angeboten gibt es auch regionale Fördermöglichkeiten, die je nach Bundesland, Kommune oder Landkreis unterschiedlich ausfallen.
Beispiele für regionale Förderungen:
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Bayern: Zuschüsse über das Landesprogramm zur Wohnumfeldverbesserung
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NRW: Förderung im Rahmen der "Wohnraumförderung NRW"
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Niedersachsen: Zuschüsse für altersgerechte Modernisierung

Wer hilft weiter?
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Die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung
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Pflegestützpunkte oder Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe
Besonderheit:
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Die Höhe und Art der Förderung unterscheidet sich stark – oft sind Antrag, Einkommensnachweis und ein Kostenvoranschlag erforderlich
Steuerliche Absetzbarkeit von Treppenlift-Kosten
Auch wenn kein direkter Zuschuss bewilligt wird, können Treppenlift-Kosten steuerlich geltend gemacht werden – und so zu einer indirekten Entlastung führen.
Voraussetzung:
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Ein ärztliches Attest bestätigt die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts
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Es liegen Rechnungen und Zahlungsnachweise vor
Geltendmachung:
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Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden
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Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Einkommen und der sogenannten zumutbaren Belastung ab
Hinweis:
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Auch ohne Pflegegrad kann der Treppenlift steuerlich abgesetzt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist
Mehrere Zuschüsse kombinieren – geht das?
Ja – in vielen Fällen können Sie mehrere Förderungen & Zuschüsse gleichzeitig nutzen, um den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten. Wer gut plant und sich rechtzeitig informiert, kann mehrere Tausend Euro sparen.
Was ist erlaubt?
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Kombination Pflegekassenzuschuss + KfW-Förderung: möglich, da es sich um verschiedene Träger handelt. Grundlegend dürfen jedoch nicht die gleichen Kostenanteile abgerechnet werden (Pflegekasse & KFW dürfen nicht gemeinsam den gleichen Betrag decken)
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Zusätzlich steuerlich absetzbar: auch wenn Sie Zuschüsse erhalten haben, dürfen Sie den Eigenanteil steuerlich geltend machen
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Regionale Förderungen: können in Einzelfällen mit den anderen Zuschüssen kombiniert werden, sofern keine Doppelförderung desselben Kostenanteils entsteht
Wichtig zu wissen:
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Alle Anträge müssen vor Vertragsunterzeichnung oder Einbau gestellt werden
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Jeder Zuschuss hat eigene Antragsfristen und Bedingungen
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Eine individuelle Beratung ist entscheidend, um nichts zu verschenken
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vermeiden Sie eine Doppelförderung und lassen Sie sich von uns beraten
Unsere Rechenbeispiele:
Beispiel 1: Familie mit pflegebedürftiger Mutter (Pflegegrad 3)
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Kosten für kurvigen Sitzlift innen: 10.500 €
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Pflegekassenzuschuss: 4.180 € - Treppenlift Grundausstattung + Einbau
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KfW-Zuschuss: 2.625 € - Treppenlift Sonderausstattung (Investition über 7.000 € → 10 % Zuschuss)
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Steuerliche Erstattung durch außergewöhnliche Belastung: ca. 1.000 €
= Eigenanteil: nur rund 2.695 € statt 10.500 €
Beispiel 2: Ehepaar mit zwei Pflegegraden (Pflegegrad 2 und 4)
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Kosten für Plattformlift außen: 18.000 €
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Pflegekassenzuschuss: 8.360 € (2 × 4.180 €) - Außenlift Grundausstattung + Einbau
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Regionale Förderung (z. B. Niedersachsen): 3.000 € - Außenlift Sonderausstattung
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Steuerlicher Vorteil: ca. 1.500 €
= Eigenanteil: rund 5.140 €
Hinweis:
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Unsere Beispielrechnungen basieren auf typischen Alltagssituationen und sollen Ihnen einen praxisnahen Eindruck vermitteln. Die genaue Förderhöhe hängt jedoch immer vom Einzelfall ab (z. B. Pflegegrad, Wohnsituation, Bundesland). Wir empfehlen eine individuelle Beratung vor Umsetzung.
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