
Pflegegrade 1 bis 5: Alle Leistungen, Voraussetzungen & Beträge im Überblick
Die Pflegeleistungen in Deutschland sind nach Pflegegraden unterteilt. Es gibt fünf Pflegegrade (PG 1–5), wobei PG 1 den geringsten und PG 5 den höchsten Pflegebedarf darstellt. Die Leistungen umfassen Geld-, Sach- und Kombileistungen sowie weitere Hilfen.

Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
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Keine eingeschränkte Alltagskompetenz: Keine Leistungen für Pflegebedürftige, aber Unterstützung für Prävention und Beratung.
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Eingeschränkte Alltagskompetenz:
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Entlastungsbetrag: Bis zu 125 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Tagespflege, Nachtpflege, Alltagsbegleiter).
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Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen (z. B. Treppenlift, Badumbau) bis zu 4.180 €.
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Beratung und Schulung: Angehörige können kostenlose Pflegekurse in Anspruch nehmen.
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Pflegegrad 2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
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Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige): 316 € monatlich.
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Pflegesachleistungen (bei professioneller häuslicher Pflege): Bis zu 724 € monatlich.
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Tages- und Nachtpflege: Bis zu 689 € monatlich.
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Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist.
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Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich für stationäre Kurzzeitpflege.
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Entlastungsbetrag: Bis zu 125 € monatlich.
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Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 €.


Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
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Pflegegeld: 545 € monatlich.
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Pflegesachleistungen: Bis zu 1.363 € monatlich.
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Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.298 € monatlich.
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Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich.
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Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich.
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Entlastungsbetrag: Bis zu 125 € monatlich.
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Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 €.
Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit)
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Pflegegeld: 728 € monatlich.
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Pflegesachleistungen: Bis zu 1.693 € monatlich.
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Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.612 € monatlich.
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Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich.
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Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich.
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Entlastungsbetrag: Bis zu 125 € monatlich.
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Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 €.


Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen)
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Pflegegeld: 901 € monatlich.
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Pflegesachleistungen: Bis zu 2.095 € monatlich.
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Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.995 € monatlich.
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Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich.
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Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich.
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Entlastungsbetrag: Bis zu 125 € monatlich.
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Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 €.
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