Treppenlift im Altbau - Eigenheim barrierefrei gestalten
- Henning Klarbach
- 9. Okt.
- 7 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Kurzüberblick: In historischen Häusern sind die Treppe und schmale Flure oft die größte Hürde. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie einen Treppenlift im Altbau planen und einbauen – auch bei kurvigem Treppenverlauf, in Mehrfamilienhaus-Situationen und über mehr als eine Etage. Sie erfahren, welche Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau gelten (z. B. Treppenbreite, Mindestlaufbreite, Restlaufbreite), welche Förderungen und Zuschuss-Quellen es gibt (Pflegekasse, Pflegegrad, Pflegeversicherung, Krankenkasse) und wie Sie die Kosten rechnen – inklusive Kosten für den Einbau. So schaffen Sie einen barrierefreien Zugang und können in den eigenen vier Wänden bleiben.

Gliederung
Treppenlift im Altbau: Geht der Einbau auch bei kurvigem Treppenverlauf?
Welche Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau gelten – Treppenbreite, Mindestlaufbreite & Restlaufbreite?
Brauche ich eine Baugenehmigung – besonders im Mehrfamilienhaus oder mit mehr als zwei Wohneinheiten?
Welche Treppenlifts-Typen passen zu meiner Treppe: klassischer Sitzlift, Plattformlift, Hublifte, Senkrechtlifte?
Planung bis Montage: Schienensystem, Schiene, Treppenform & Einbau des Treppenlifts
Wieviel kostet ein Treppenlift – und welche Kosten für einen Treppenlift sind realistisch?
Zuschuss & Förderung: Zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad – und was ist mit der Krankenkasse?
Gerade Treppe vs. kurvige Treppen, mehrere Etagen & Außenbereich: Was ist machbar?
Sicherheit & Komfort: Sitz, ein- und aussteigen, Rollator/Rollstuhl – worauf achten?
Normen, Maße & Praxisfragen: DIN, 70 cm/100 cm, Restlaufbreite von 60 cm, Antrag auf Einbau
Fazit: Altbau barrierefrei gestalten – in den eigenen vier Wänden bleiben
1) Treppenlift im Altbau: Geht der Einbau auch bei kurvigem Treppenverlauf?
Viele denken, ein Treppenlift funktioniert nur an der gerade Treppe. Das stimmt nicht: Für kurvige Treppen gibt es maßgefertigte Schienen, die sich dem Treppenverlauf anpassen. Moderne Treppenlifte werden millimetergenau geplant; die Montage erfolgt in der Regel auf den Stufen, sodass keine tragende bauliche Veränderung an der Wand nötig ist. Selbst enge Podeste oder mehrere Etagen sind lösbar – wichtig ist eine sorgfältige Planung, die Treppenform und die individuellen Anforderungen berücksichtigt.
Ob Sitzlift, Plattformlift oder Hublift: Für fast jede Treppe gibt es eine Variante. Wer auf Rollstuhl angewiesen ist, braucht andere Lösungen als Nutzer, die beim Treppensteigen noch sicher sind, aber Unterstützung beim ein- und aussteigen wünschen. Deshalb beginnt jeder Einbau eines Treppenlifts mit einer Bedarfsanalyse: Wer nutzt den Lift, in welchem Gebäude, für wie viele Etagen – und wird der Treppenlift benötigt für das tägliche Erreichen von Bad, Küche oder Haustür?
→ Kostenfreie Beratung & Angebote: zuhause-helden.de/treppenlift
2) Welche Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau gelten – Treppenbreite, Mindestlaufbreite & Restlaufbreite?
Zentrale Planungsparameter sind Treppenbreite, Mindestlaufbreite und Restlaufbreite. Häufig gilt als Planungsziel eine treppenbreite von mindestens 70 cm, teilweise sogar eine mindestbreite von 70 cm – so bleibt genug Platz für Begleitpersonen oder Gegenverkehr. In engen Häusern prüft man die restlaufbreite von 60 cm: Reicht sie für gefahrloses Passieren, wenn der Treppenlift klappbar ist und der Sitz hochgeklappt wird? Die meisten Treppenlifte sind platzsparend konstruiert; mit klappbarer Fußstütze und Sitz erreichen Sie oft Restmaße, die das sichere Begehen der Treppe ermöglichen.
Wichtig: In sehr engen Verhältnissen kann es sinnvoll sein, die Treppenform zu nutzen (z. B. Innen- oder Außenkurve). Das Schienensystem folgt dem Treppenverlauf; über die Schiene wird der Lift geführt. Bei sehr steilen Treppen oder extrem schmalen Passagen kommen alternative Lift-Arten ins Spiel – dazu später mehr. Prüfkriterium ist stets die individuelle Situation vor Ort.
→ Kurvige Treppe? Maßgefertigten Treppenlift planen & Angebot erhalten: https://www.zuhause-helden.de/treppenlift-angebote
3) Brauche ich eine Baugenehmigung – besonders im Mehrfamilienhaus oder mit mehr als zwei Wohneinheiten?
Für Treppenlifte im privaten Bereich ist selten eine Baugenehmigung nötig. In einem Mehrfamilienhaus (also mit mehr als zwei Wohneinheiten) und in Gemeinschaftsflächen gelten jedoch Hausordnung, Brandschutz und Eigentümerrechte. Hier kann eine Baugenehmigung bzw. Zustimmung von Eigentümergemeinschaft oder Vermieter erforderlich sein. In öffentlichen Gebäuden gelten zusätzliche Anforderungen; hier sind oft DIN-Normen und Brandschutzkonzepte maßgeblich. Klären Sie daher früh, ob ein formaler Antrag notwendig ist – insbesondere, wenn Sie die Treppenanlage gemeinschaftlich nutzen.
Auch bei außenliegenden Lösungen (z. B. Senkrechtlifte oder Plattformlifte im Hof) kann eine Baugenehmigung relevant werden, etwa wegen Fassadeneingriffen. Gute Anbieter unterstützen beim Genehmigungsprozess und erklären, welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Einbau brauchen.
4) Welche Treppenlift-Typen passen zu meiner Treppe: klassischer Sitzlift, Plattformlift, Hublifte, Senkrechtlifte?
Klassischer Sitzlift: Die verbreitetste Lösung, komfortabel und diskret. Ein klassischer Sitzlift fährt an der Schiene entlang; Nutzer setzen sich, sichern sich mit Gurt und fahren Stufe für Stufe. Ideal für Menschen, die nicht (mehr) sicher Treppensteigen oder längere Strecken schmerzfrei gehen können.
Plattformlift / Plattformlifte: Für Rollstuhl- oder Rollator-Nutzer, wenn das Umsetzen mühsam ist. Ein Plattformlift bietet eine befahrbare Plattform; plattformlifte sind robust, brauchen aber mehr Treppenbreite und tragfähige Befestigungspunkte. In sehr engen Häusern ist die Planung anspruchsvoller.
Hublift / Hublifte: Ein Hublift überwindet kleine Höhendifferenzen – etwa am Eingang oder zwischen Halbpodesten. Hublifte sind besonders im Außenbereich beliebt, wenn wenige Stufen den barrierefreien Zugang verhindern.
Senkrechtlifte: Sie funktionieren wie ein kleiner Aufzug (innen oder außen) – eine Option, wenn die Treppe selbst zu schmal ist oder mehrere Etagen überwunden werden sollen. Senkrechtlifte benötigen Aufstellfläche und Statikprüfung.
5) Planung bis Montage: Schienensystem, Schiene, Treppenform & Einbau des Treppenlifts
Der Ablauf: Bestandsaufnahme, Aufmaß, Statik-/Befestigungsprüfung, Fertigung, Montage und Übergabe. Das Schienensystem wird nach Treppenform (gerade, Podest, kurvig) konstruiert und an Stufen oder Wand befestigt. Der Einbau des Treppenlifts erfolgt meist innerhalb eines Tages – bei komplex kurvigen Anlagen kann es länger dauern. Gute Anbieter erklären, wo die Schiene startet/endet, wie Park- und Ladestationen positioniert sind und wie das ein- und aussteigen ergonomisch gelingt.
Ein Tipp: Treppenlift einbauen lassen heißt, die Planung an Profis zu geben. Erfahrene Monteure bringen Staubschutz mit, prüfen Befestigungspunkte und nehmen den Lift gemeinsam mit Ihnen ab. Das reduziert Risiken einer unsauberen Montage und gewährleistet die Garantie. Der Einbau von Treppenliften sollte stets durch Fachbetriebe erfolgen.
6) Wieviel kostet ein Treppenlift – und welche Kosten für einen Treppenlift sind realistisch?
Die Frage „kostet ein Treppenlift?“ ist zentral – die durchschnittlichen kosten hängen von Typ, Strecke, Treppenform und Ausstattung ab. Kosten für einen Treppenlift beginnen bei einfachen Anlagen und steigen mit kurvigem Verlauf, mehreren Etagen oder Plattformlösungen. Rechnen Sie zudem Kosten für den Einbau ein (Aufmaß, Anpassungen, Montage). Für besonders lange Fahrten oder Sonderlösungen können bis zu 15.000 Euro zusammenkommen; es gibt aber auch deutlich günstigere Varianten.
Berücksichtigen Sie die Anschaffung und mögliche Nebenkosten (Service, Wartung, Strom). Ein realistischer Vergleich gelingt, wenn Sie Angebote einholen und kosten rechnen: Strecke in Metern, Haltepunkte, Schienenverlauf, Optionen (z. B. Drehsitz, Treppenlift klappbar). Gerade weil die individuelle Situation variiert, sind Ortstermine und Fixpreise wichtig.
→ Treppenlift-Kosten vergleichen & Festpreis-Angebot erhalten: https://www.zuhause-helden.de/treppenlift-angebote
7) Zuschuss & Förderung: Zahlt die Pflegekasse bei welchem Pflegegrad – und was ist mit der Krankenkasse?
Gute Nachricht: Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – je nach Pflegegrad der versicherten Person. So erhält man für den Treppenlift einen Zuschuss, wenn die Maßnahme die Selbstständigkeit fördert. Auch die Pflegeversicherung ist relevant; erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Unterlagen gefordert sind. Die Krankenkasse kann ebenfalls Ansprechpartner sein, wenn es um medizinisch begründete Hilfen geht; primär ist jedoch die Pflegefinanzierung zuständig.
Wichtig ist eine sauber begründete Bedarfslage: Menschen mit eingeschränkter Mobilität benötigen den Lift, um die Wohnung sicher zu erreichen und in den eigenen vier wänden bleiben zu können. Mehrere pflegebedürftige im Haushalt? Dann steigen die Fördermöglichkeiten ggf. an. Prüfen Sie zusätzlich kommunale Förderungen oder Programme für öffentlichen Gebäuden (falls relevant). Für die Kassen ist entscheidend, dass der Einbau die Teilhabe verbessert – genau das trifft auf Treppenaufstiege zu.
→ Zuschüsse & Förderung prüfen: https://www.zuhause-helden.de/Förderung
→ Hilfe bei der Antragstellung: https://www.zuhause-helden.de/Antragstellung
8) Gerade Treppe vs. kurvige Treppen, mehrere Etagen & Außenbereich: Was ist machbar?
Bei gerade Treppen sind die Systeme meist günstiger und schneller lieferbar. Kurvige Treppen erfordern maßgeschneiderte Schienen; hier entstehen höhere Planungs- und Fertigungsaufwände. Haben Sie mehrere Etagen zu überwinden, kann man Zwischenhalte oder Parkpositionen integrieren. Manchmal ist ein außenliegender Lift sinnvoll – der Außenbereich eignet sich etwa für Hublifte oder wetterfeste Plattformlifte, wenn innen die Treppenbreite fehlt.
Beachten Sie außerdem, ob regelmäßig Besucher die Treppe nutzen – die restlaufbreite sollte dann komfortabel bleiben. In sehr engen Häusern helfen klappbare Sitze und Fußstützen: Der Treppenlift klappbar minimiert die Beeinträchtigung und hält Fluchtwege frei. Sprechen Sie diese Punkte in der Planung aktiv an.
9) Sicherheit & Komfort: Sitz, ein- und aussteigen, Rollator/Rollstuhl – worauf achten?
Sicherheitsfeatures wie Gurt, sanftes Anfahren und Notstopp sind Standard. Achten Sie auf drehbare Sitze, damit das ein- und aussteigen oben leicht fällt. Wer mit Rollator unterwegs ist, prüft Abstellmöglichkeiten an den Haltepunkten; wer auf Rollstuhl angewiesen ist, sollte Plattformlift oder Senkrechtlifte prüfen. Ein ergonomischer Sitz und intuitive Bedienelemente steigern die Nutzung im Alltag.
Komfort heißt auch: Lautstärke, Geschwindigkeit, Park- und Ladestationen. Moderne Treppenlifte sind leise, komfortabel und energieeffizient. Für die Montage gilt: Professionelle Anbieter testen mit Ihnen alle Funktionen und weisen in Betrieb, Reinigung und Wartung ein. Das reduziert spätere Service-Einsätze.
10) Normen, Maße & Praxisfragen: DIN, 70 cm/100 cm, Restlaufbreite von 60 cm, Antrag auf Einbau
Zur Orientierung: Häufig genannte Richtwerte sind mindestens 70 cm Treppenbreite, teils auch 100 cm, je nach Bauordnung und Nutzung. Die isolierte Marke 70 cm taucht in vielen Planungsleitfäden auf. Entscheidend bleibt aber die individuelle Situation – insbesondere Treppenverlauf, Türöffnungen und Podeste. Die restlaufbreite von 60 cm wird oft als untere Grenze diskutiert, vor allem wenn der Treppenlift klappbar ist.
Bei Gemeinschaftsflächen, öffentlichen Gebäuden oder Sonderfällen helfen DIN-Bezüge und Brandschutzauflagen als Richtschnur. Klären Sie außerdem früh, welche Unterlagen Ihre Kasse für den Antrag auf Einbau erwartet (Kostenvoranschlag, Fotos, Pflegestufen-Nachweis etc.). So vermeiden Sie Verzögerungen und sichern die Förderung rechtzeitig.
11) Fazit: Altbau barrierefrei gestalten – in den eigenen vier Wänden bleiben
Ob Sitzlift, Plattformlift oder Senkrechtlifte: Ein Treppenlift macht Wege sicherer, hält Sie mobil und ermöglicht den Alltag über mehr als eine Etage. Pragmatische Planung, passende Schiene und fachgerechte Montage sind die Basis. Prüfen Sie früh Zuschuss-Optionen bei Pflegekasse und Pflegeversicherung, stimmen Sie sich bei Bedarf mit Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft ab und holen Sie mehrere Angebote ein, um Kosten für den Einbau und Gesamtpreise realistisch zu vergleichen. So schaffen Sie nachhaltig barrierefreie Lösungen.
→ Jetzt kostenfreie Beratung & Angebote sichern: https://w
Wichtigste Punkte auf einen Blick
Bedarf klären: Wer nutzt den Treppenlift, wie oft, über wie viele Etagen – und welche Treppenform liegt vor?
Maße prüfen: Treppenbreite, Mindestlaufbreite und Restlaufbreite (z. B. restlaufbreite von 60 cm) sind zentrale Planungswerte.
Typ wählen: Klassischer Sitzlift, Plattformlift, Hublift oder Senkrechtlifte – je nach Rollator/Rollstuhl und Strecke.
Planung & Einbau: Maßgefertigtes Schienensystem, saubere Montage, Einbau von Treppenliften durch Fachbetrieb.
Kosten & Förderung: Angebote vergleichen, kosten rechnen, Zuschüsse über Pflegekasse/Pflegeversicherung prüfen; auch Krankenkasse ansprechen.
Recht & Genehmigung: In Gemeinschaftsbereichen und im Mehrfamilienhaus ggf. Baugenehmigung/Zustimmung einholen (v. a. bei mehr als zwei Wohneinheiten).
Sicherheit & Komfort: Gurt, Drehfunktion für leichtes Ein- und Aussteigen, Treppenlift klappbar hält die Treppe begehbar.
Außenbereich: Hublift/Plattformlift können den barrierefreien Zugang ermöglichen, wenn innen die Treppenbreite fehlt.
Langfristig denken: Wartung und Service einplanen; die Anschaffung steigert Mobilität und Selbstständigkeit.
Ziel: in den eigenen vier wänden bleiben – sicher, komfortabel und mit passendem Lift.
Hinweis: Jeder Einbau ist individuell. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie den Treppenlift einbauen lassen – so passt die Lösung optimal zu Ihrer individuelle Situation und Ihrem Zuhause.
Quellen
– § 40 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Gesetze im Internet): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
– Bundesgesundheitsministerium – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Voraussetzungen & Antrag): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/leistungen/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html
– DIN EN 81-40 – Treppenschrägaufzüge (Sitz-/Steh-/Rollstuhl-Plattformen): https://www.beuth.de/de/norm/din-en-81-40
– Verbraucherzentrale – Pflege zu Hause (Ratgeber, Kosten, Verträge): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegezuhause
– nullbarriere.de – Treppenlifte (Planung, Restlaufbreiten, Praxis): https://nullbarriere.de/treppenlift.htm
Kommentare